Damit erlösche automatisch auch der Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag. Die Stadtverwaltung berief sich bei ihrer Entscheidung auf das Thüringer Ladenöffnungsgesetz. Darin ist geregelt, dass die Läden an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen «aus besonderem Anlass» zwischen 11 und 20 Uhr, begrenzt auf sechs Stunden, öffnen dürfen. Zu besonderen Anlässen gehören zum Beispiel Weihnachtsmärkte.

Die Regelung hat wegen abgesagter Weihnachtsmärkte in mehreren Städten bereits zu Diskussionen geführt. So hatte etwa der Jenaer Oberbürgermeister Thomas Nitzsche (FDP) die Landesregierung zu einer Ausnahmeregelung aufgefordert, damit die Geschäfte im Advent auch ohne Weihnachtsmarkt öffnen dürfen.

Die Regelung hat wegen abgesagter Weihnachtsmärkte in mehreren Städten bereits zu Diskussionen geführt. So hatte etwa der Jenaer Oberbürgermeister Thomas Nitzsche (FDP) die Landesregierung zu einer Ausnahmeregelung aufgefordert, damit die Geschäfte im Advent auch ohne Weihnachtsmarkt öffnen dürfen. Auch Erfurts Oberbürgermeister Andreas Bausewein (SPD) unterstützt dies. «Ich fände es gut, wenn jede Kommune über vier Termine im Jahr frei bestimmen könnte und es dafür keinen Anlass wie einen Weihnachtsmarkt braucht», erklärte er am Mittwoch. «Ich appelliere an das Land, diese Möglichkeit schnellstmöglich zu schaffen.» dpa

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