Der Antrag gegen den Verfassungsrichter Jens Petermann sei in dem Verfahren begründet, entschied der Verfassungsgerichtshof nach Angaben von Donnerstag (VerfGH 24/17). Als Begründung nannte das Gericht Aktionen und Einträge von Petermann im sozialen Netzwerk Facebook, in denen er ein Absenken des Wahlalters auf 16 Jahre positiv bewertet (gelikt - Duden-Schreibweise) hatte.