Erfurt/Weimar - Der Anwalt eines am Verfahren Beteiligten habe einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung über den Enteignungsbeschluss gestellt, sagte eine Sprecherin der Staatskanzlei am Freitag. Der Antrag ging in dieser Woche beim Landesverwaltungsamt in Weimar ein, wie ein Sprecher der Behörde sagte. Zuständig für eine gerichtliche Klärung wäre das Landgericht Meiningen.