Meiningen - Zweieinhalb Jahre - ein mildes Urteil, am "alleruntersten Rahmen dessen, was vertreten werden kann", sagt der Vorsitzende Richter am Landgericht in Meiningen. Ein sehr mildes Urteil angesichts der Tatsache, dass die Angeklagte, eine 26-Jährige aus Breitungen im Wartburgkreis, ihren Lebensgefährten nicht nur einmal mit einem Messer so schwer verletzt hat, dass der Mann nur in Not-Operationen und mit Bluttransfusionen gerettet werden konnte. Ein vermutlich nach einigem Ringen gefälltes Urteil angesichts der ausführlich diskutierten Option, die Angeklagte im Maßregelvollzug unterzubringen, weil ihre Steuerungsfähigkeit wegen ausufernden Alkoholkonsums zumindest eingeschränkt war, wenn sie anfing, mit Messern zu hantieren. Und auch, weil die junge Frau nach Erkenntnis des psychiatrischen Gutachters Borderline-Symptome zeigt, also an einer Persönlichkeitsstörung leidet. Ihre Intelligenz stuft der Arzt als "Grenzdebilität" ein.