Erfurt - Das teilte die Landtagsverwaltung am Donnerstag mit. Das entspreche bei der sogenannten Grundentschädigung einem Plus von 155,36 Euro auf 5512,68 Euro.

Die Aufwandsentschädigung, mit der die Parlamentarier unter anderem ihr Abgeordnetenbüro im Wahlkreis finanzieren, wachse entsprechend der Preisentwicklung um 0,7 Prozent auf 1283,39 Euro. Für Mehraufwendungen am Landtagssitz seien nun monatlich 401,08 Euro vorgesehen.

In Thüringen gibt es einen sogenannten Diätenautomatismus, der durch Landesverfassung und Abgeordnetengesetz geregelt ist. Die Abgeordneten müssen damit nicht selbst über ihre Bezüge entscheiden, die sich an Einkommens- und Preisentwicklung orientieren.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen kritisierte diesen Automatismus und forderte erneut seine Abschaffung. Er plädierte für eine erhöhte, steuerpflichtige Grundentschädigung, aus der alle mandatsbedingten Aufwendungen mit der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Die steuerfinanzierte Altersversorgung gehöre ebenfalls abgeschafft. dpa