Meiningen - Dass es schwer zu vermitteln sein würde, dass ein Mann, der seine Kinder vergewaltigt und versucht hat, mit Menschen zu handeln, "nur" knappe sechs Jahre, dass seine wissende und mittuende Frau "nur" knappe drei Jahre ins Gefängnis muss - der Vorsitzenden der Jugendschutzkammer am Landgericht Meiningen dürfte das allzu klar gewesen sein. Was gerne Volkes Zorn genannt wird, war im und vor dem Gerichtssaal während des gesamten Prozesses unüberhörbar.