Erfurt – Wann immer schwere Verbrechen passieren, können sie für die Aufklärung noch Jahre danach von großer Bedeutung sein: DNA-Spuren. In der bundesweiten DNA-Datenbank sind nach Angaben einer Sprecherin des Thüringer Landeskriminalamtes (LKA) inzwischen DNA-Sätze von etwa 15 000 Menschen mit Thüringenbezug gespeichert.

Dabei handele es sich nicht nur um die Daten von Menschen, die im Land leben. In der Datenbank würden auch DNA-Informationen von Personen gespeichert, die ihren Wohnort zwar außerhalb des Landes hätten, aber mit einer Straftat in Thüringen in Verbindung gebracht würden. Wesentlich für die Speicherung der Daten beim Thüringer LKA sei, dass die Spuren zu einem im Freistaat geführten Ermittlungsverfahren gehörten, sagte sie.

Untersuchung und Speicherung von DNA-Spuren sind nach Angaben der LKA-Sprecherin überhaupt nur in drei Fallkonstellationen erlaubt, weil es sich um so sensible Daten handelt: Bei Straftaten von erheblicher Bedeutung, bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie Vergewaltigungen sowie bei sonstigen Straftaten, «wenn diese wiederholt begangen wurden und dadurch einen gleichen Unrechtsgehalt wie eine Straftat von erheblicher Bedeutung haben», sagte die Sprecherin. Was eine Straftat von erheblicher Bedeutung ist, ist in der Rechtswissenschaft allerdings nicht abschließend geklärt. In der Regel werden aber Verbrechen wie beispielsweise Morde darunter gezählt.

Um eine DNA-Spur erfassen zu können, ist nach Angaben der LKA-Sprecherin entweder die Einwilligung der betroffenen Person nötig, wie das bei Massen-DNA-Tests immer wieder vorkommt. Oder aber ein Richter muss die Erfassung der DNA anordnen. DNA-Spuren sind für die Ermittlungen in Strafsachen so wichtig, weil sie einzigartige Hinweise auf den oder die Täter geben: DNA ist der Träger der Erbinformationen eines Menschen. Eine vollständig erhaltene DNA-Spur ist damit - außer bei eineiigen Zwillingen - weltweit nur einem einzigen Menschen zuzuordnen, wodurch sich Menschen so im Idealfall eindeutig identifizieren lassen.

Immer wieder kommt es deshalb vor, dass mittels DNA-Abgleichen Verbrechen nach Jahrzehnten aufgeklärt werden können. In Hessen konnte etwa 2012 ein Tötungsdelikt nach etwa 40 Jahren durch einen DNA-Test aufgeklärt werden: Damals hatte sich herausgestellt, dass es ein Thüringer war, der 1972 einen damals 35 Jahre alten Mann im heutigen Mörfelden-Waldorf bei einem Zechgelage erstochen hat. Der Thüringer war allerdings nach Angaben der zuständigen Staatsanwaltschaft Darmstadt kurz vor der Aufklärung des Falls gestorben.

Durch eine Rechtsänderung im Jahr 2005 stieg die Zahl der für Thüringen erfassten DNA-Datensätze nach Angaben der LKA-Sprecherin innerhalb kurzer Zeit sprunghaft an. «In Thüringen stieg die Erfassung von Personendatensätzen von 660 im Jahr 2005 auf 1 441 im Jahr 2006 und 1 582 im Jahr 2007 an», sagte sie. Unter anderem sei damals durch das Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse der Richtervorbehalt für die Untersuchung anonymer Spuren abgeschafft worden. Außerdem habe das Gesetz eine Eilkompetenz für die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen geschaffen. «Darüber hinaus wurden die Voraussetzungen für die DNA-Analyse zu Zwecken zukünftiger Strafverfolgung erweitert, so dass die Maßnahme auch bei der wiederholten Begehung sonstiger Straftaten zulässig wurde.»

Insgesamt ist der Umgang mit DNA-Daten für die Ermittlungsbehörden nicht gerade günstig. Im vergangenen Jahr habe das LKA Thüringen etwa 1,66 Millionen Euro für DNA-Analysen ausgegeben, sagte die Sprecherin. «Das entspricht etwa 25 Euro pro Untersuchung.» dpa