Erfurt - Statt rückwirkend zum Jahresbeginn sollen sie nach den Plänen von Finanzministerin Heike Taubert (SPD) erst zum 1. April Einkommensverbesserungen erhalten, wie der DGB Hessen-Thüringen am Donnerstag mitteilte. Er berief sich dabei auf einen Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldung, den die Ministerin dem DGB vorgelegt habe.

Zudem solle die Einkommensverbesserung nur 1,8 Prozent und nicht 2,0 Prozent wie bei den Angestellten betragen. Eine zweite Stufe solle ebenfalls drei Monate später als bei den Angestellten im April 2018 kommen, aber mit 2,35 Prozent zumindest in gleichen Höhe ausfallen. Völlig inakzeptabel sei, dass die Mindesterhöhung von 75 Euro monatlich für die Beamten nicht gelten sollen, kritisierte DGB-Chefin Gabriele Kailing.

Vor allem Beamte im mittleren Dienst, darunter viele Polizisten sowie Verwaltungsmitarbeiter, würde das treffen. Im Gegensatz zu Thüringen hätten andere Länder, darunter Sachsen-Anhalt oder Bayern, den Tarifabschluss ohne Einschränkungen auf die Beamten übertragen. Der DGB hatte wie auch der Beamtenbund verlangt, den Tarifabschluss per Gesetz 1:1 auf die Beamten anzuwenden. dpa