Erfurt - Die CDU-Fraktion geht juristisch gegen die Gebietsreform der rot-rot-grünen Landesregierung in Thüringen vor. Im November würden beim Verfassungsgerichtshof in Weimar zwei Klagen gegen das erste Gesetz zur Gebietsreform eingelegt, teilte die Fraktion auf Anfrage mit. Das habe die größte Oppositionsfraktion am Mittwoch einstimmig beschlossen. Formal gehe es um ein Normenkontrollverfahren und um ein Organstreitverfahren. Die Fraktion habe den Juristen Jörn Ipsen von der Universität Osnabrück beauftragt, sie bei den Verfassungsklagen zu vertreten. Ipsen gilt als Experte für Verfassungs- und Verwaltungsrecht.

Mit der Gebietsreform reagiert die Landesregierung auf die schrumpfende Einwohnerzahl in Thüringen. Es sollen vor diesem Hintergrund leistungsfähigere kommunale Strukturen entstehen.

Das im Juni vom Landtag beschlossene sogenannte Vorschaltgesetz bestimmt die Regeln für größere Gemeinden und eine Reduzierung der derzeit 17 Kreise und sechs kreisfreien Städte. Danach sollen Gemeinden künftig mindestens 6000 Einwohner haben, kreisfreie Städte 100 000 und Landkreise wenigstens 130 000. Auch die bisher kreisfreien Städte Weimar und Gera erwägen Klagen. Sie würden ihren Status ebenso wie Suhl und Eisenach verlieren.

CDU-Fraktionschef Mike Mohring erklärte zur Entscheidung seiner Fraktion: «Mit Professor Ipsen hat einer der renommiertesten Juristen der Bundesrepublik das Vorschaltgesetz und seine Entstehung gründlich begutachtet und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es in mehrfacher Hinsicht gegen die Verfassung verstößt.» Zu den verfassungsrechtlichen Kritikpunkten wollen sich Mohring und Ipsen am Donnerstag in Erfurt äußern. dpa