Demnach soll der Kündigungsschutz für die Wochenendhäuschen um drei Jahre bis zum 3. Oktober 2018 verlängert
werden. Eingebracht wurde die Gesetzesinitiative von der brandenburgischen Landesregierung. Im Falle einer Kündigung müssen die Datschenbesitzer außerdem keine Abbruchkosten übernehmen.

Brandenburgs Justizminister Helmuth Markov (Linke) zeigte sich erfreut über den Entschluss der Länderkammer. «Ich setze nun darauf, dass auch der Bundestag den Weg für eine Änderung der Übergangsfristen frei macht», sagte er laut Mitteilung. Brandenburg habe sich für die Änderung eingesetzt, weil Datschen gerade in Ostdeutschland noch immer eine besondere Bedeutung hätten. Zudem hätten Nutzer oft erheblich in die Grundstücke investiert, weil sie nach DDR-Recht nahezu unkündbar waren. dpa