Mühlhausen - Einen Autohändler hat das Landgericht Mühlhausen am Dienstag wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu 33 Monaten Haft verurteilt. «Sie haben sich einen Kredit abgezapft und das Vermögen von zwei Banken gefährdet», sagte der Vorsitzende Richter Peter Scharf in der Urteilsbegründung.

Zwei Haftmonate gelten wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensdauer als bereits verbüßt. Die Richter folgten dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe von deutlich unter einem Jahr für zwei unerlaubte Barabhebungen beantragt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.