Weimar AfD will auch Prüfung von Teil-Lockdown vor Verfassungsgericht

Justitia mit Holzhammer und Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild

Thüringens AfD-Landtagsfraktion will ihre Verfassungsklage gegen die Thüringer Corona-Verordnungen erweitern. Überprüft werden müsste auch die seit November geltende Sonderverordnung zu einem Teil-Lockdown, sagte der Anwalt der AfD am Mittwoch zu Beginn einer Verhandlung vor dem Verfassungsgericht in Weimar.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Weimar - Bisher hatte die Landtagsfraktion nur die Corona-Verordnungen auf den Prüfstand gestellt, die zwischen Mai und Juli von der rot-rot-grünen Landesregierung erlassen wurden.

Verfassungsgerichtspräsident Stefan Kaufmann sagte, dass ein nachträglicher Antrag zu der Lockdown-Verordnung bei der Verhandlung nicht berücksichtig werden könne. Er stellte jedoch in Aussicht, dass die November-Regeln von den Verfassungsrichtern in einem gesonderten Verfahren behandelt werden könnten. Eine endgültige Entscheidung wolle das Gericht im Laufe der Verhandlung fällen.

Die AfD-Fraktion wurde in Weimar von ihrem Fraktionschef Björn Höcke vertreten, der die Corona-Verordnungen in den vergangenen Monaten immer wieder als unverhältnismäßig kritisiert hatte. Für die Landesregierung kam Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke). Ein Urteil will das Verfassungsgericht nach eigenen Angaben voraussichtlich im Dezember verkünden. dpa

>>> Mehr zum Thema

Autor

Bilder