Thüringen AfD-Klage: Verfassungsrichter sehen Spielraum beim Wahlalter

Der Verfassungsgerichtshof stoppte am 10.04.2013 das Volksbegehren gegen Kommunalabgaben. Foto: dpa

Weimar - Die Landesparlamente können nach Meinung von Thüringer Verfassungsrichtern über die Festlegung des Wahlalters bei Kommunalwahlen entscheiden. Es bestehe ein "gesetzgeberischer Spielraum".

 
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