Erfurt 30 Jahre nach Einheit: Weiter Stasi-Überprüfungen geplant

Regale mit Akten des einstigen Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik stehen im Archiv der Stasi-Unterlagen-Behörde in Berlin. Quelle: Unbekannt

Nach Wahlen wurden Thüringens Landtagsabgeordnete regelmäßig auf eine mögliche Stasi-Mitarbeit überprüft. Das soll vorerst auch so bleiben. Gestritten wird darüber, wie lange noch.

 
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Erfurt -Die CDU-Fraktion will die Überprüfung der Thüringer Landtagsabgeordneten auf eine mögliche frühere Zusammenarbeit mit der DDR-Staatssicherheit dauerhaft regeln und erweitern. Die Stasi-Überprüfung solle deshalb im Abgeordnetengesetz verankert werden, teilte die Fraktion am Dienstag in Erfurt mit. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde voraussichtlich an diesem Mittwoch in der Landtagssitzung beraten.

Die SPD signalisierte, dass sie eine Überprüfung auf eine Stasi-Vergangenheit von Parlamentariern auch 30 Jahre nach der deutschen Einheit unterstützt. Sie plädiert allerdings für eine befristete Regelung bis zum Jahr 2030. Die Grünen hatten sich ebenfalls für weitere Überprüfungen ausgesprochen.

Seine Fraktion wolle die Überprüfung auch auf Personen ausdehnen, die gegenüber der Staatssicherheit «rechtlich oder faktisch weisungsbefugt waren», erklärte der CDU-Abgeordnete Jörg Kellner. Außerdem poche sie bei einem gesicherten positiven Befund darauf, dass die Kommission erklären könne, dass der betroffene Abgeordnete das Ansehen des Landtags belaste. Eine solche Erklärung sei man SED-Opfern schuldig.

Thüringen ist laut Kellner inzwischen das einzige ostdeutsche Bundesland, in dem die Stasi-Überprüfung nicht im Abgeordnetengesetz festgeschrieben sei. Auch in der Vergangenheit waren die Abgeordneten in Thüringen nach Landtagswahlen regelmäßig auf eine mögliche Zusammenarbeit mit dem DDR-Geheimdienst bei der Stasi-Unterlagenbehörde überprüft worden. Ein Abgeordneter der Linken, der dem Parlament jetzt nicht mehr angehört, hatte seine Stasi-Vergangenheit öffentlich gemacht und war auch bei der Überprüfung aufgefallen.

Beraten würde das Gesetz am 17. Juni und damit an einem historischen Tag - dem Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953 sei ein massiver Ausbau des Unterdrückungsapparates der Stasi gefolgt, sagte Kellner. Linke, SPD und Grünen warf er vor, «nach ursprünglicher Weigerung nun eine abgespeckte Version des alten Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes» vorzuschlagen. Damit würde die Überprüfung nur befristet fortgeschrieben.

Der SPD-Abgeordnete Thomas Hartung äußerte: «So lange die Opfer des SED-Unrechtsstaats sich bei der Beantragung ihrer Rehabilitierung einer Überprüfung auf mögliche MfS-Verbindungen unterziehen müssen, solange müssen wir es uns als Abgeordnete auch gefallen lassen, dass eine mögliche Stasi-Vergangenheit überprüft wird.»

Das bisherige Gesetz dazu sei mit der laufenden Legislaturperiode außer Kraft getreten. Es sollte nach Ansicht von Hartung in einer überarbeiteten Form wieder aufgelegt werden. Abgeschafft werden sollte - aus verfassungsrechtlicher Sicht - die Festellung der Parlamentsunwürdigkeit bei erwiesener Stasi-Zusammenarbeit. Sie hatte auch bisher keine Konsequenz für Betroffene. dpa

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