Zella-Mehlis - "Die Regulierung von Wildschweinschäden ist wohl eine Marktlücke", sagt Sissy Kühn, Firmenkundenberaterin der Zella-Mehliser Versicherungsmakleragentur Martens & Prahl Am Rennsteig. "Wenn jemand vielleicht Schäden am Grundstück oder am Terrassenmobiliar zu beklagen hat, dann könnten diese unter Umständen auf Kulanz geregelt werden, wenn jemand schon lange Kunde bei einer Versicherung ist", sagt die Fachfrau. Ihr ist ein Fall bekannt, wo ein Wildschwein in ein Firmengebäude raste und die Eingangstür zerstörte. Das habe die Glasbruchversicherung bezahlt. Schäden am Grundstück sind ihres Wissens aber in keiner Versicherung abgedeckt.