Suhl - Die Diskussion um die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für Leistungsempfänger ging im Sozialausschuss am Mittwoch in die nächste Runde. Über die Frage, ob die Kaltmiete von 4,10 Euro pro Quadratmeter, die Beziehern von Hartz IV oder Grundsicherung laut der seit 2010 geltenden Richtlinie zusteht, angemessen ist oder nicht, waren sich die Mitglieder des Gremiums auch dieses Mal nicht einig. Zu klären, ob es aktuell Handlungsbedarf gibt, die Richtlinie also anzupassen ist, war auch nicht Ziel der Sitzung. Im Mittelpunkt stand die Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die deutschlandweit die Verfahren zur Ermittlung der Angemessenheit untersuchte, unter anderem in Suhl. Diese lieferte zwar einen Erkenntnisgewinn, aber nicht die erhoffte Hilfe bei der Klärung der Debatte um angemessene Kosten vor Ort.