Suhl/ Zella-Mehlis Recht auf Hitzeschutz bei der Arbeit?
DIETRICH WEISS,Leiter der Regionalinspektion Suhldes TLAtV 03.07.2010 - 00:00 Uhr
Nicht jeder kann die hochsommerlichen Temperaturen im Freibad genießen. An manchen Arbeitsplätzen im Freien, wie etwa auf dem Bau, in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau können Hitze, UV-Strahlen und Ozon zur körperlichen Tortur für die Beschäftigten werden.
Unsere Premium-Welt