Suhl/ Zella-Mehlis Recht auf Hitzeschutz bei der Arbeit?

DIETRICH WEISS,Leiter der Regionalinspektion Suhldes TLAtV
Recht auf Hitzeschutz bei der Arbeit? Foto:  

Nicht jeder kann die hochsommerlichen Temperaturen im Freibad genießen. An manchen Arbeitsplätzen im Freien, wie etwa auf dem Bau, in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau können Hitze, UV-Strahlen und Ozon zur körperlichen Tortur für die Beschäftigten werden.

 
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