Eine Mitarbeiterin eines Pflegedienstes wird positiv auf das Coronavirus getestet. Die von ihr betreuten Patienten werden vorsorglich in 14-tägige Hausquarantäne geschickt. Müssen die Nachbarn das wissen? Sie müssen grundsätzlich nicht darüber informiert werden, wenn Bewohner eines Mehrparteienhauses unter häusliche Quarantäne gestellt werden. Ausnahme sind direkte Kontaktpersonen.
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