Suhl - Offensichtlich ist ein Kommunikationsproblem innerhalb der Stadtverwaltung daran Schuld, dass die Information zu Anfragen von Freies Wort-Lesern falsch transportiert wurden. Richtig ist, dass aufgrund vieler Beschwerden wegen Rauch-, Qualm- und Geruchsbelästigung die Stadtverwaltung im März-Amtsblatt erneut auf die einschlägigen Rechtsvorschriften hingewiesen hatte. Und damit auch darauf, dass es verboten ist, behandeltes oder nasses Holz, Laub und andere Gartenabfälle zu verbrennen.