Darauf verständigten sich die Konfliktparteien auf Vorschlag des Vorsitzenden der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts Meiningen am Dienstag. Die Bürgerinitiative (BI) hatte geklagt, nachdem das Rathaus einen Antrag für ein Bürgerbegehrens im Dezember 2012 verworfen hatte.

Das Gerichts machte deutlich, dass die Gründe, welche die Stadt damals für ihr Nein anführte, wohl juristisch nicht standgehalten hätten. Doch ein Urteil müsse nicht mehr gefällt werden, da sich die Pläne zur Modernisierung von Thüringens größtem alpinen Skigebiet seit 2012 deutlich verändert haben. Eine Zulassung des alten Bürgerbegehrens und ein daraus womöglich resultierender positiver Bürgerentscheid würden keinen Einfluss mehr würden auf den Fortgang des Vorhabens haben.

Laut der aktuellen Planung soll nun nicht mehr ein Sessellift vom Stadion zur Fellbergspitze, sondern eine Gondelbahn vom Stadion zu einer neuen Mittelstation unterhalb der Fellbergspitze gebaut werden. Der Freistaat befürwortet dieses Projekt und stellt eine Förderquote von 90 Prozent auf die zehn Millionen Euro Gesamtkosten in Aussicht.

Steinachs Bürgermeister Ulrich Kurtz sprach in einer ersten Reaktion von der nun erlangten Rechtssicherheit für das Ausbauvorhaben. BI-Sprecher Bernd Sauer kritisierte Kurtz. Mit dem Einsatz von Steuergeldern sei es dem Bürgermeister gelungen, über dreieinhalb Jahre hinweg zu verhindern, dass die Bürger mitentscheiden dürften.

Die Kosten des Verfahrens, auch darauf einigten sich die Prozessgegner, trägt die Stadt Steinach. anb