Sonneberg – Dem Landkreis Sonneberg stehen im Konjunkturpaket II 3,4 Millionen Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung, wenn er Eigenmittel in Höhe von 1,13 Millionen Euro aufbringt. Wie der Landkreis die Investitionen umsetzt, darüber beriet am Mittwoch der Sonneberger Kreistag. „Für die Umsetzung ist es notwendig, die allgemeinen Regelungen des Kommunalrechts einzuhalten. Dies trifft vor allem für die Grundsatzentscheidungen zu, welche Investitionsmaßnahmen mit welchen finanziellen Mitteln umgesetzt werden. Hierzu wäre eine Entscheidung des Kreistages erforderlich“, erklärte Landrätin Christin Zitzmann die Vorgehensweise. Da der Landkreis anstrebt, die Genehmigungen für die Maßnahmen bis spätestens 15. Mai bei der Rechtsaufsichtsbehörde zu beantragen, schlug sie vor, dass der Kreisausschuss nach Vorberatung im Bau- und Vergabeausschuss sowie im Bildungsausschuss entscheidet. Dem stimmten die Fraktionen nach einer Sitzungsunterbrechung zur Beratung zu.