Sonneberg - Vor Gericht geht es allein um Tatsachenfeststellungen: Erhobene Tatvorwürfe gegen Beschuldigte oder auch gegen mutmaßliche Straftäter können längst nicht immer nachgewiesen werden. Vor einer Verurteilung muss die Schuld eines Angeklagten aber zweifelsfrei nachgewiesen werden; ansonsten ist dieser freizusprechen.