Neuhaus am Rennweg - Hiesige Mitglieder der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistische Vereinigung beobachteten Partei "Die Rechte" hatten für Samstagnachmittag eine Kundgebung am Markt nebst Marsch durch die Neuhäuser Innenstadt angemeldet. Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hatte das Landratsamt Sonneberg als zuständige Versammlungsbehörde, wie in zurückliegenden Fällen auch, beides unter Auflagen erlaubt. "Ein Verbot stand praktisch nicht zur Debatte, da die Versammlungsfreiheit ein verfassungsmäßig besonders hoch geschütztes Grundrecht ist", hieß es vorab vonseiten des Landratsamtes.