Sonneberg Böse Drohung endet mit Freispruch
Barbara Wardeck-Mohr 29.07.2019 - 10:14 Uhr
Eine unbedachte Äußerung im Streit wird meist verziehen. Aber wie sieht es bei einer massive Drohung aus? Strafrechtlich reicht es für eine Anzeige. Vor dem Amtsgericht wurde so ein Fall verhandelt.
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