Sonneberg Böse Drohung endet mit Freispruch

Barbara Wardeck-Mohr

Eine unbedachte Äußerung im Streit wird meist verziehen. Aber wie sieht es bei einer massive Drohung aus? Strafrechtlich reicht es für eine Anzeige. Vor dem Amtsgericht wurde so ein Fall verhandelt.

 
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