Sonneberg - Seit vorgestern hat - zumindest erst einmal auf dem Papier höchstverfassungsrichterlichen Beschlusses - die Privilegierung einiger Grundstücksinhaber, betreffs der Abwasserbeiträge ein Ende. Das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar hat nämlich die jüngsten Entlastungsregelungen gekippt, nachdem einige Kommunen den Weg der Klage beschritten hatten.