Schmalkalden Sozialgericht: Rentenstelle muss Kur krebskranker Frau bezahlen
Von Ina Talar 09.03.2013 - 00:00 Uhr
Im Fall einer krebskranken, Frau muss die Rentenstelle eine Kur bezahlen. Das hat das Sozialgericht in Meiningen entschieden.
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