Schmalkalden-Meiningen - Zwar lege das Gesetz keinen genauen Zeitraum fest, ab wann Winterreifen aufzuziehen seien, "aber die Pflicht an sich besteht", betont Jörn Durst, Leiter der Polizeiinspektion Schmalkalden-Meiningen. Bei Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind Winterreifen bzw. M+S-Reifen zu benutzen. Wer dies nicht tut, kann belangt werden. Heißt: Er muss, sollte ihn die Polizei anhalten, mit einem Bußgeld ab 40 Euro rechnen. "Das kann aber noch höher ausfallen", warnt Durst. Nämlich dann, wenn jemand ohne Winterreifen in einen Unfall verwickelt wird oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Vorgeschrieben sei zudem eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter. Aus Sicherheitsgründen raten Polizei und ADAC allerdings zu vier Milliemetern Profiltiefe, "um den notwendigen Griff auf den winterlichen Fahrbahnen zu gewährleisten".