Die Beschwerde sei als unbegründet zurückgewiesen worden, teilte das Gericht am Montag in Weimar mit (Az.: VerfGH 45/19; Beschluss vom 14. Oktober 2020). Der Wartburgkreis hatte geltend gemacht, er sei durch den Wechsel in seinem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt worden. Dieser Argumentation mochten die Richter nicht folgen. dpa