Klartext Kein Grund zu schnellem Jubel
Von Berthold Dücker 12.04.2008 - 00:00 Uhr
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat gestern (nach einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar) erwartungsgemäß die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen gekippt. Eine bei der Stadtratswahl in Weimar gescheiterte FDP-Politikerin hatte dagegen geklagt.
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