Meinungen Volkes Stimme
Redaktion 11.04.2013 - 00:00 Uhr
Dieses Urteil war vorauszusehen: Volksbegehren, bei denen es im weitesten Sinne um Steuern und Abgaben geht, lässt die Thüringer Verfassung nicht zu. So hatten auch die Verfassungsrichter in Weimar bei ihrem am Mittwoch verkündeten Urteilsspruch keine Wahl.
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