Wasungen Silvesterfeuerwerk in der Altstadt verboten

Mit einer roten Linie gekennzeichnet ist das Gebiet der Wasunger Altstadt, in der das Abfackeln von Höhenfeuerwerk, eingeschlossen auch das Böllern, am 31. Dezember und am 1. Januar verboten ist. Diese Verfügung hat das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz erlassen. Zuwiderhandlungen können mit bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Quelle: Unbekannt

Die Stadt Wasungen hat es nun schwarz auf weiß: Für den erweiterten Bereich der Altstadt gibt es ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2. Dieses Verbot gilt vom 31. Dezember 2018 bis 1. Januar 2019.

 
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