Rohr - Wie kürzlich berichtet, gibt es im Gemeinderat Vorbehalte gegen eine beabsichtigte Straßenausbaumaßnahme in der Straße An der Kapelle. Der Grund: beim grundhaften Straßenausbau werden die Anlieger an der Finanzierung beteiligt. Im Nachgang der Maßnahme-Realisierung werden ihnen Beitragsbescheide zugestellt. Die Straßenausbaubeitragssatzung sieht eine Umlegung von 65 Prozent der Ausbaukosten vor. Im Falle der Straße An der Kapelle wären das etwa 170 000 Euro. Was jeder einzelne Anlieger zu zahlen hätte, hängt unter anderem von der Anzahl der Anlieger im ausgebauten Straßenbereich und von den jeweiligen Grundstücksgrößen ab.