Meiningen. Bei den Verstößen gegen die Parkordnung in Meiningen ist eine deutlich rückläufige Tendenz zu verzeichnen. Mit 12 260 Delikten im vergangenen Jahr nahmen die städtischen Vollzugsdienstkräfte 1551 Fälle weniger auf als noch 2007, Die Einnahmen für das Stadtsäckel können sich dennoch sehen lassen. Stattliche 162 962 Euro kamen zusammen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst sind ausschließlich befugt, Verstöße des ruhenden Verkehrs aufzunehmen. Neben den Parkdelikten kontrollieren sie die Abgas- und Hauptuntersuchungsplaketten. Sind diese abgelaufen, gibt es auch ein Knöllchen. „Die Höhe des Verwarngeldes hängt davon ab, wie lange die Plakette bereits abgelaufen ist“, erläuterte Olaf Hohmann, Leiter des städtischen Ordnungsamtes, im Gespräch mit unserer Zeitung.

Die Höhe des Verwarngeldes hängt von der Schwere des Delikts ab. Sie bewegt sich zwischen 5 und 35 Euro. 11 605 Verwarnungen sprachen die städtischen Mitarbeiter im vergangenen Jahr aus. 142 316 Euro nahm die Stadt Meiningen durch die Parkfrevler ein. 1101 Mal folgte für uneinsichtige Sünder, die nicht zahlen wollten, ein Bußgeldverfahren. Die Bußgelder spülten weitere 20 646 Euro in die Stadtkasse.

Niedrigere Verwarngelder sind in Meiningen eigentlich die Regel. 9397 Mal wurden Verwarngelder zwischen 5 und 15 Euro ausgesprochen. Knöllchen in Höhe von 20 bis 35 Euro verteilte die Stadt nur 1104 Mal. In dieser Kategorie bildeten die 25- Euro-Parksünder den Schwerpunkt. 477 Kraftfahrer, die gegen die gültige Parkordnung verstoßen oder abgelaufene TÜV-Plaketten an ihrem Fahrzeug hatten, mussten diesen Betrag zahlen. In 87 Fällen konnte man den Fahrer nicht ausfindig machen – zur Kasse gebeten wurde dann der Halter des Fahrzeugs.

Nicht immer zahlten die Parksünder letztlich das ausgesprochene Verwarngeld. In immerhin 568 Fällen konnten sie ihre Verfehlung glaubhaft begründen und entgingen so einer Strafe. „Es gibt viele Kraftfahrer, die eine unheimliche Kreativität und großen Einfallsreichtum entwickeln und sich mit fadenscheinigen Begründungen vor dem Bezahlen drücken möchten. Da gibt es natürlich kein Erbarmen unsererseits. Bei echten Notfällen und plausiblen Erklärungen drücken wir auch ein Auge zu. Die genannten 568 im Jahr 2008 aufgenommene Verstöße wurden daraufhin eingestellt. Einige davon, weil sie inzwischen verjährt waren“, teilte Amtsleiter Hohmann mit. (db)