Meiningen - Das Landgericht Meiningen verurteilte den Angeklagten H. zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Richter Wolfgang Feld-Gerdes sprach von einer "unglaublichen Chance" für den 38-Jährigen, dessen Geständnis dazu beitrug, eine Heroin-Handelskette zu zerschlagen und eine Reihe von Mittätern festzunehmen. Der Richter sagte mit großem Ernst: "Wir sind auf solche Informationen angewiesen und wir belohnen das auch." Er meinte damit die sogenannte Kronzeugen-Regelung bei der Verfolgung von Straftaten im Drogenmilieu. So erklärt es sich, dass H. nicht ins Gefängnis muss, obwohl alleine schon eine der drei Taten - bei der er im Herbst 2009 rund 500 Gramm Heroin zu einem Verkehrswert von 50 000 Euro von Rotterdam nach Thüringen schmuggelte, zu einer mehrjährigen Haftstrafe hätte führen können.
Meiningen Nach Geständnis mildes Urteil für Kronzeugen
Von Ina Talar 13.11.2010 - 00:00 Uhr