Meiningen - Das Landgericht Meiningen verurteilte den Angeklagten H. zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Richter Wolfgang Feld-Gerdes sprach von einer "unglaublichen Chance" für den 38-Jährigen, dessen Geständnis dazu beitrug, eine Heroin-Handelskette zu zerschlagen und eine Reihe von Mittätern festzunehmen. Der Richter sagte mit großem Ernst: "Wir sind auf solche Informationen angewiesen und wir belohnen das auch." Er meinte damit die sogenannte Kronzeugen-Regelung bei der Verfolgung von Straftaten im Drogenmilieu. So erklärt es sich, dass H. nicht ins Gefängnis muss, obwohl alleine schon eine der drei Taten - bei der er im Herbst 2009 rund 500 Gramm Heroin zu einem Verkehrswert von 50 000 Euro von Rotterdam nach Thüringen schmuggelte, zu einer mehrjährigen Haftstrafe hätte führen können.