Ilmenau - Diese Sache bekommt insofern Brisanz, als die nun der Unfallflucht Angeklagte später gegenüber der Polizei eingeräumt hatte, einen Anstoß bemerkt zu haben, sie allerdings keine Zeit gehabt habe, sich darum zu kümmern. Genau diese Angaben gegenüber den Beamten, die eine klassische Unfallflucht belegten, will der Verteidiger als nicht verwertbar betrachtet wissen, versucht er doch den Nachweis zu führen, dass seine Mandantin von den Polizisten vor dieser Anhörung nicht richtig als Beschuldigte belehrt worden sei.