Ilmenau Keine Garantie auf nahe Kurzzeitpflege
Danny Scheler-Stöhr 12.07.2017 - 17:40 Uhr
Wenn pflegende Angehörige ihre Aufgabe (kurzzeitig) nicht wahrnehmen können, tritt ein sogenannter Verhinderungspflegefall ein. Krankenkassen sind dann Ansprechpartner und vermitteln.
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