Weimar - Das Verwaltungsgericht Weimar hat den Entzug des Jagdscheins eines Jagdpächters aus dem Ilmkreis bestätigt. Es bestehe Grund zu der Annahme, dass der Jäger Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werde, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Der Mann hatte im Jahr 2007 einen Hund erschossen, der während einer Jagd im Nachbarrevier in sein Pachtgebiet vorgedrungen war. Bereits das zuständige Amtsgericht Arnstadt hatte festgestellt, dass der Jäger das Tier «ohne vernünftigen Grund» getötet habe. Daraufhin habe die Untere Jagdbehörde dem Mann für zwei Jahre den Jagdschein entzogen.