Ilmenau Biss in die Wade führte vor Gericht

400 Euro sollte eine Hundehalterin wegen eines Bisses eines ihrer Tiere als Strafe zahlen. Sie zog vor Gericht. Verurteilt wurde sie nicht, 200 Euro aber blieben als Geldauflage. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.

 
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