Hinternah - Auch für die Bürger der ehemaligen Gemeinde Nahetal-Waldau ist bald wieder das Standesamt in Schleusingen zuständig. Das besiegelten die Gemeinderäte von Nahetal-Waldau während der letzten Sitzung. Mit Wirkung vom 31. August ist die Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse des Standesamts an die Stadt Hildburghausen aufgehoben. Diese war am 28. November abgeschlossen, am 23. März 2013 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht worden. Jetzt, da die Gemeinde Nahetal-Waldau seit dem 6. Juli zur Stadt Schleusingen gehört, sollen dort zukünftig alle standesamtlichen Aufgaben erfüllt werden. Am 1. September wird es soweit sein. In einer vorangegangenen Sitzung hatten die Gemeinderäte eine Kündigung der Zweckvereinbarung beschlossen. Diesen Beschluss hoben sie auf, da, wie Beigeordneter Matthias Schupp erläuterte, eine Kündigung nicht notwendig sei. Vielmehr müsse die Zweckvereinbarung aufgehoben werden. Und genau das taten die Räte schließlich einstimmig. ks