Heldburg - Fast zwei Jahre nach dem Zusammenschluss der Gemeinden Hellingen und Gompertshausen mit Bad Colberg-Heldburg zur Stadt Heldburg hat der Stadtrat nun das Satzungsrecht für den Schutz des Baumbestandes vereinheitlicht. Die neue, für alle Ortsteile gleichermaßen geltende Baumschutzsatzung fußt wie auch die gemeindlichen Vorgängerversionen auf dem Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) und der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO). Sie regelt, unter welchen Voraussetzungen private Grundstückseigentümer Bäume auf ihrem Grundstück fällen dürfen und legt die Kriterien für die Schutzbedürftigkeit von Bäumen fest.