Feuilleton Schorlemmers Zwischenruf: Verjährung muss sein
Von Friedrich Schorlemmer 24.04.2013 - 00:00 Uhr
Wer eine Straftat begeht, der tut dies sicher nicht in der Gewissheit, dass sie eines Tages verjähren wird, weil das Vergehen oder gar Verbrechen nicht er- und bekannt wird und weil es deshalb auch nicht zu einem Prozess mit Bestrafung kommen könnte.
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