Grund zur Freude im letzten aktiven Bergbaugebiet Deutschlands: Das Steigerlied wird offiziell in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen aufgenommen. Ob die Hymne des Bergmanns auch bundesweit als offizieller Teil deutscher Kultur anerkannt wird, entscheidet sich spätestens zu Beginn des Jahres 2021.
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