Bad Salzungen - Es war eine umstrittene Entscheidung des Kreistages im letzten Jahr. Bei 26 Ja-Stimmen, neun Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen änderte der Kreistag des Wartburgkreises Hauptsatzung und Geschäftsordnung. Bis dahin war in der Hauptsatzung geregelt, dass der Landrat des Wartburgkreises Bauleistungen, einschließlich Straßenbauleistungen, bis zu einer Höhe von 50 000 Euro eigenständig vergeben kann. War das Bauvolumen höher, musste der Kreisausschuss entscheiden.