Suhl - Per Gericht hatten Gewerkschafter versucht, den verkaufsoffenen Sonntag am 1. Mai in Suhl zu verhindern - vergebens. Doch die Debatte dauert an. Arbeitsministerin Werner zeigt sich offen für ein Verbot einer Ladenöffnung am 1. Mai.

«Die Stadt ist rappelvoll und an manchen Stellen ist kaum ein Vorwärtskommen», sagte Norbert Hertwig, Vorsitzender des Suhler Stadtmarketings, am Sonntagnachmittag. Die Besucher kämen nicht nur aus dem direkten Umland, sondern auch aus anderen Städten wie Erfurt und Coburg. Dagegen erneuerten Gewerkschafter und Arbeitsministerin Heike Werner (Linke) ihre Kritik an einer Ladenöffnung am 1. Mai.

«Ich möchte nicht, dass der 1. Mai zu einem Einkaufstag verkommt», erklärte Werner. Der Tag solle «ein politischer Tag bleiben», an dem die Interessen der Beschäftigten im Mittelpunkt stünden. Sie sei offen für eine gesetzliche Regelung, wonach die Geschäfte künftig am 1. Mai geschlossen bleiben. Allerdings wünsche sie sich dazu eine öffentliche Debatte.

«Erholung von der Arbeit und die Zeit mit Familie und Freunden geraten immer mehr unter Druck», monierte der Vize-Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Sandro Witt, bei der Mai-Kundgebung in Suhl. Deswegen müsse die Sonntagsarbeit wieder auf das Notwendigste beschränkt werden. Niemand müsse am 1. Mai oder generell an einem Sonntag einkaufen gehen.

Nach dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz können Händler an vier Sonn- und Feiertagen im Jahr «aus besonderem Anlass» ihre Geschäfte öffnen. Ausgeschlossen sind der Karfreitag sowie bis auf den ersten und zweiten Advent die Sonn- und Feiertage im Dezember. In einigen anderen Bundesländern ist auch der 1. Mai tabu.

In den vergangenen Monaten hatte es eine Kontroverse über eine Ladenöffnung am Tag der Arbeit gegeben. Außer in Suhl gab es auch in Erfurt Pläne dafür. Die Gewerkschaft Verdi war dagegen vor Gericht gezogen.

Das Oberverwaltungsgericht hatte den Antrag im Fall Suhl jedoch abgewiesen, da der verkaufsoffene Sonntag dort in Zusammenhang mit dem Suhler Frühling vom 29. April bis 1. Mai samt Pflanzentagen und Automeile stand. Im Erfurter Fall hatten die Richter anders entschieden. Generell müsse die Öffnung der Geschäfte dem Ereignis folgen, hieß es. Die Interessen von Händlern und möglichen Kunden am Verkaufen und Einkaufen reichten nicht aus. dpa