Meiningen/Geisa - Im Jahr 2000 erließ die Europäische Union eine Richtlinie, welche ihre Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Gesetze zu verabschieden, die sicherstellen, dass niemand mehr diskriminiert wird aufgrund seiner Rasse, ethnischen Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder seiner sexuellen Identität. "In der Bundesrepublik wurde dies im Jahr 2006 mit der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) umgesetzt", sagt Geisas Bürgermeister Martin Henkel (CDU). Im Nachgang wurden in Deutschland eine Vielzahl von Gesetzen und Vorgaben dem AGG angepasst, darunter auch das Besoldungsgesetz für Beamte. Dieses stellte vorher auf das Lebensalter des jeweiligen Beamten ab und wurde so geändert, dass nun die Erfahrungszeit ausschlaggebend ist. "Anders verhält es sich bei kommunalen Wahlbeamten wie Bürgermeistern und Landräten. Diese werden laut Thüringer Kommunalbesoldungsverordnung weiterhin nach dem Alter eingestuft, zumindest in Kommunen bis 15 000 Einwohnern", erklärt Henkel. Dadurch sei es möglich, dass Bürgermeister, die am selben Tag in Kommunen mit vergleichbarer Einwohnerzahl gewählt wurden, unterschiedliche Vergütungen bekommen. Dabei kann die ausschließlich durch das Alter bedingte Gehaltsdifferenz bis zu 1300 Euro pro Monat betragen. Weder Dienstzeit noch Qualifikation, sondern allein das Lebensalter spiele dabei eine Rolle.