Mithilfe von Tierfreunden ist gefragt
Landrätin Peggy Greiser hatte sich die Probleme und Argumente der Tierschutzvereine im vergangenen Jahr angehört und schließlich das kreisliche Veterinäramt beauftragt, auch für den hiesigen Landkreis eine solche Katzenschutzverordnung zu erarbeiten – gemeinsam mit den Tierschutzvereinen und den Ordnungsämtern der Region. Dazu bedarf es intensiver Vorbereitung durch die Vereine – und der Mithilfe von Tierfreunden aus der Region. Wer herrenlose Katzenpopulationen in seiner näheren Umgebung wahrnimmt, wird dringend gebeten, sich mit einem Tierschutzverein in Verbindung zu setzen – in Meiningen unter der Telefonnummer der Tierauffangstation, (03693) 47 84 60.
Die Gespräche in den verschiedenen Regionen werden jetzt nach und nach geführt und alle kommunalen Verwaltungsbereiche des Landkreises aufgesucht. Bei der „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen“ handelt es sich nämlich nicht um ein flächendeckend wirkendes Regelwerk. Vielmehr werden Behörden und Tierschützer dort tätig, wo sich Problembereiche abzeichnen. Das kann ein Stadtviertel sein, ein ganze Dorf oder auch nur eine Straße oder Kleingartenanlage. Diese Bereiche herauszufinden, bitten die Tierschutzvereine dringend um Mithilfe. Die Benennung der sogenannten Hotspots in der Verordnung ist immer zeitlich begrenzt. Haben sich die Probleme in einem Bereich gegeben, kann der Erlass dort aufgehoben werden. Dafür gibt es vielleicht andernorts inzwischen neuen, die mit aufgenommen werden in die Verordnung.
Kastrationspflicht an Hotspots
Was aber heißt das für jene Bereiche, in denen diese Katzenschutzverordnung eingesetzt wird? Es bedeutet, dass in diesem Gebiet alle Katzenhalter, die ihren Tieren den Freigang ermöglichen möchten, dafür sorgen müssen, dass ihre Katzen kastriert, gechippt und bei einem Tiermelderegister erfasst sind. Nur dann besteht keine Gefahr, dass sie zur weiteren Vermehrung der wilden Katzenpopulationen beitragen. Punktuell wird das behördlich kontrolliert. Außerdem werden die Tierschutzvereine bei unkastrierten Tieren tätig. Wer seine Mieze nicht kastrieren lassen will, muss sie in der Wohnung halten.
Die Chippflicht – bei Hunden seit Langem gang und gäbe – hat noch einen anderen Vorteil: Wenn jemand sein Tier vermisst, könnten die Finder der Katze schnell herausfinden, woher der Ausreißer kommt.
Vehement widersprechen möchten die Tierschützer übrigens einem verbreiteten Vorurteil: Selbstverständlich fangen auch kastrierte Katzen weiter begeistert Mäuse.