Die Geschichte ist schnell erzählt. Eine aus der Ukraine vor dem Krieg geflüchtete Mutter erhält als Asylbewerberin vom Landkreis Schmalkalden-Meiningen bei ihrer Ankunft eine Wohnung zugewiesen. Inzwischen hat sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Damit stehen ihr nicht mehr die Leistungen laut Asylbewerberleistungsgesetz zu, sondern sie wird – so sie keine andere Einkünfte hat – Empfängerin von Bürgergeld (SGB II). Damit wechselt sie von einem Rechtskreis in einen anderen. Bisher war die Ausländerbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen zuständig. Nun ist das Kommunale Jobcenter, welches der Kreis in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit betreibt, verantwortlich.