Um den heimischen Handel und die Gastronomie zu stärken, hatte die Stadt Meiningen in der Zeit der Corona-Pandemie auf einen Teil der Sondernutzungsgebühren verzichtet. Die wird zum Beispiel fällig, wenn Cafés Tische und Stuhle in der Georgstraße aufstellen oder Händler in der Anton-Ulrich-Straße Waren vor dem Geschäft präsentieren und dabei Flächen der Stadt nutzen. Weil die Händler und Gastronomen in den anhaltend wirtschaftlich schwierigen Zeiten immer noch täglich um jeden Euro Umsatz ringen, will die Stadt Meiningen ihnen entgegenkommen. Wirtschaftsförderung ganz pragmatisch betreiben. Aus diesem Grund lag in der Stadtratssitzung am Dienstag der Vorschlag auf dem Tisch, auch in diesem Jahr auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren zu verzichten. Dies betrifft das Aufstellen von mobilen Werbeträgern, Warenauslagen, die Außenbestuhlung vor den Geschäften und gastronomischen Einrichtungen (Tarifstelle 4, 5 und 6 der Gebührensatzung), soweit es öffentliche Verkehrsflächen betrifft.