Schweinfurt/Suhl - Etliche Zeitarbeitsfirmen aus Oberfranken mit Filialen in Südthüringen haben nicht den gesetzlichen Mindestlohn für ihre Leiharbeiter gezahlt. Wie das Hauptzollamt Schweinfurt am Donnerstag mitteilte, seien bei fünf der jüngst kontrollierten 13 Betriebe teils grobe Verstöße festgestellt worden.

Bei vier weiteren Unternehmen seien die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Zeitarbeitsfirmen müssen zum Beispiel den Mindestlohn zahlen, wenn ihre Beschäftigten an Malerbetriebe oder das Baugewerbe verliehen werden.

Nach Worten einer Behördensprecherin wurde in einem Fall der Mindestlohn um etwa 30 Prozent unterschritten. (dpa)