Frage: Ich bin der einzige Sohn meines Vaters. Vor drei Jahren hat er zum zweiten Mal geheiratet. Seine Frau hat auch ein Kind aus erster Ehe. Nun haben beide ein Testament gemacht. Darin setzen sie sich zu Erben ein; nach dem Tod des Letzten sollen "unsere beiden Kinder zu gleichen Teilen erben". Kann ich meinen Pflichtteil verlangen, wenn mein Vater zuerst verstirbt?

Antwort: Den Pflichtteilsanspruch kann man Ihnen nicht nehmen. Verstirbt Ihr Vater zuerst, wird Ihre Stiefmutter Alleinerbin – und Sie sind pflichtteilsberechtigt. Die Höhe des Anspruchs beläuft sich auf ein Viertel des Nettovermögens Ihres Vaters.